Wie Sie ihren Neuwagen oder ihr Mittel-/Oberklasse-Kfz vor der Enteignung ab 1.1.2024 schützen

Enteignung auch von wertvollen Autos ab 1.1.24? – Es spricht vieles dafür, sind Fahrzeuge mit Kenndaten ja samt Eigentümer zentral beim Bundesverkehrsamt registriert. Somit kann jederzeit ohne nennenswerten Personal- oder finanziellen Aufwand mit einem automatisch erstellten Serienbrief an alle Kfz-Eigentümber bequem z.B. 30% des Fahrzeugwertes enteignet werden.
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Links: i-kfz: Ab- und Anmeldung elektronisch: https://www.bundesverkehrsamt.online/online-fahrzeugzulassung/